Stellungnahme zu Entscheidung der Spielleitung
Yannik Binas (Geschäftsführer FRAPORT SKYLINERS)
„Das Urteil und die Sperre für David Muenkat halten wir für falsch. Er wird für eine Tätlichkeit gesperrt, die er – das zeigt das vorliegende Videomaterial – nicht begangen hat. Wir werden daher in die Berufung gehen mit dem Ziel, dass die Entscheidung aufgehoben wird und David uns möglichst noch heute, spätestens am Mittwoch, zur Verfügung steht. Über die provozierenden Gesten unserer Spieler Richtung Trierer Anhänger nach dem Spiel haben wir mit unseren Jungs gesprochen. Allerdings wurden unsere Spieler von der Tribüne rassistisch mit Affenlauten beleidigt. Für uns als Klub ist klar, dass wir solche Szenen wie nach dem Spiel in Trier nicht sehen wollen. Über die Leistung auf dem Platz soll gesprochen werden.“
Offizielle Meldung der Spielleitung (19.05.2024)
Im Rahmen des ersten ProA-Playoff-Halbfinalspiels RÖMERSTROM Gladiators Trier – FRAPORT SKYLINERS am Freitag, den 17.05.2024, in Trier entstanden nach Ende des Spiels mehrere Rudelbildungen, an denen Trierer und Frankfurter Spieler und Trainer sowie Trierer Fans beteiligt waren.
Nach Auswertung der Videoaufzeichnung und Stellungnahmen verhängte die Spielleitung Spielsperren gegen D. Muenkat (#55 Frankfurt) und M. Graves (#0 Trier). Der Spieler D. Muenkat wurde für 2 Spiele gesperrt. Er hat sich durch seine Provokationen mehrfach unsportlich verhalten und beim Verlassen der Halle eine Tätlichkeit im Streit mit den Trierer Fans begangen. Der Spieler M. Graves wurde für 1 Spiel gesperrt. Er hat eine minderschwere Tätlichkeit bei der Verabschiedung des Coaches D. Wucherer begangen. Grundlage für die Entscheidung war § 78 Abs. 4 SuVO, wonach Spieler bei Verstößen gegen die Sportdisziplin nach Spielende bis zu einer Entscheidung spielberechtigt bleiben.
Zusätzlich wurden für ihr unsportliches Verhalten in den Konfliktsituationen folgende Spieler und Trainer mit Geldstrafen belegt: C. Henry (#15, Frankfurt), I. Ajayi (#9 Frankfurt), B. Yakhchali Dehkordi (#8 Trier), D. Wucherer (HC Frankfurt).
Der geschäftsführende Gesellschafter A. Schmitz der RÖMERSTROM Gladiators erhielt eine Geldstrafe für sein unsportliches Verhalten gegenüber den Schiedsrichtern.
Weiterhin wurden im Gesamtzusammenhang der Szenen nach Spielabpfiff Strafen gemäß §79 Abs. 3 SuVO für Beleidigungen seitens der Trierer Fans, für das Betreten und Eingreifen in die Konfliktsituation eines Trierer Fans und für das Werfen von Gegenständen durch Trierer Fans gestellt.
Die Entscheidung erging gemäß § 80 Abs. 2 SuVO in Verbindung mit § 2 Nr. 6 und 8 SuVO sowie 1.21 Strafenkatalog. Die Entscheidungen über die Verfahrenskosten ergingen gemäß § 27 Rechtsmittel- und Schiedsgerichtsordnung.